Zu dem Fachbereich Erbrecht gehört unter anderem:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
Zu dem Fachbereich Erbrecht gehört unter anderem: