Zu dem Fachbereich Familienrecht gehört unter anderem:
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
- Regelung von allen Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Unterhaltsrecht
- Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Hausrat
- Wohnungszuweisung
- Gewaltschutzmaßnahmen
- Entwurf von Eheverträgen
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Lebenspartnerschaften


